Euphorisch gelaunt Beschluß gefaßt

Heilbronner Gemeinderat faßt den Aufstellungsbeschluß für das „Kulturzentrum Weinsberger Straße“ [DiTiB-Moschee]

Die Sektkorken können bei der DiTiB erstmal knallen:
Der Heilbronner Gemeinderat hat am 27.4.2023 in teils euphorischer Laune bei CDU, Grüne, SPD, FDP, StR Burkhardt (FWV) und StRin Ratgeber-Roth (UfHN) gegen die 8 Stimmen der Stadträte Dr. Benner, Franziska Gminder, Michael Seher, Alfred Dagenbach und Holm Plieninger (alle AfD-Fraktion), Wanner und Dr, Jöst (Linke) sowie Gall (FWV) die Aufstellung eines Bebauungsplans für die als „Kulturzentrum Weinsberger Straße“ bezeichnete und von der Stadtverwaltung protegierte DiTiB-Moschee in fast anbiedernder Weise beschlossen, wohl wissend, welche problematischen Aspekte damit auch verbunden sind.
Der nachfolgende Antrag der AfD-Fraktion wurde nach der Begründung durch StR Michael Seher mit teils unqualifizierten Seitenhieben abgelehnt und StR Heusinger (Grüne, Pfarrer) vergißt das christliche Missionsgebot (Math. 28,19-20)*.

Schon zum ersten Tagesordnungspunkt zum Jahresabschluß 2022 der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS), bei dem StR. Wanner (Linke) und StR Dr. Benner (AfD) zunächst als Einzige Stellung nahmen, sah sich OB Mergel veranlaßt, per Zeichensprache den CDU-Vorsitzenden und Mitglied des Aufsichtsrats bei der SWS ebenfalls zu einer Stellungnahme zu animieren.
Das tat dieser dann nach kleinem Hin und Her, wobei er sich auch gleich unbeauftragt für das Kartell aus Grünen, SPD und FDP zu sprechen sehen konnte.
Brav auch das Verhalten des FWV-Kollegen Burkhardt, der sich einmal mehr in der Abgrenzung zur AfD übte und es dabei nötig zu haben gedachte, mit seine eigentlich privaten und persönlichen interkulturellen Familienverhältnisse anzugeben.
Auf Gleiches verzichten andere, wie auch auf ihre interkulturellen Mitgliedschaften in ihren Verbindungen abzuheben.

Wiewohl es – wie auch hier – immer wieder kritische Anmerkungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten gibt und bekannt ist, daß nicht immer alle Mitglieder der Kartellfraktionen dieselbe offiziell verbreiten Meinungen vertreten, herrscht trotz immer wieder anderen Behauptungen die Feigheit vor, sich nicht einem angeblich nicht vorhandenen „Fraktionszwang“ zu beugen und entgegen dem Herdentrieb die nur dem eigenen Gewissen verpflichtende Entscheidung zu treffen.

Daß nicht immer die Mehrheit Recht hat, bleibt bei ideologisch geführten Debatten ohnehin außen vor, insbesondere, wenn damit nur dem Populismus gefrönt wird.
Die stolz zur Schau getragene Siegerbrust sei angesichts der dazu passend von ihnen verbreiteten Weisheiten dennoch gegönnt.


Antrag zu Drucksache 106 – „Kulturzentrum Weinsberger Straße“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Es wird beantragt:
1. Sie Stadt Heilbronn bemüht sich um den Erwerb der Flurstücke 316, 316/1, 316/2, 316/3, 317 und 320/5.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das geplante „Kulturzentrum Weinsberger Straße“ einen Alternativstandort zu suchen und der DiTiB als Eigentümer zum Tausch anzubieten
3. Gemäß unserem städtebaulichen Entwicklungsplan soll eine Ghettobildung in den einzelnen Quartieren verhindert werden. Eine Moschee an diesem Ort führt aber zum Gegenteil und fördert Parallelgesellschaften
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Areal eine mit der Umgebung harmonierende städtebauliche Verbesserung zu entwickeln.

Begründung:
Die derzeitige Planung sieht lediglich die nach der Verwaltungsvorschrift „Stellplätze“ vorgeschriebenen 41 Parkplätze in einer Tiefgarage vor.
Platz für weitere Stellplätze ist nicht vorhanden, was bedeutet, dass nur 1 Stellplatz für 25 Besucher am Ort zur Verfügung steht.
Weitere Parkmöglichkeiten bestehen in der Umgebung, insbesondere im Bereich der umliegenden Anwohnerparkzonen, nicht, so dass vermehrt mit Konflikten zu rechnen ist.
Die Vorlage verweist zwar auf Parkmöglichkeiten in umliegenden Parkhäusern, erfahrungsgemäß sind wie in anderen Fällen im
Zusammenhang mit termingebundenen Veranstaltungen größere Verkehrsbehinderungen zu erwarten, so dass zum ohnehin hohen
Verkehrsaufkommen in diesem Bereich und einer Stadtbahnhaltestelle mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen ist, die es zu vermeiden gilt.
An einem dem Vorhaben geeigneteren Standort kann diesen Defiziten, insbesondere dem Mangel an ausreichenden Stellplätzen, abgeholfen werden.


StR Michael Seher zu DS 106 – Kulturzentrum Weinsberger Straße

[Anrede – StR Seher beantragt Wortprotokoll für den TOP]
Als Aufgabe der Stadtverwaltung sehe ich, den Gemeinderat umfassend über eine abzustimmende Sache wie die heutige Druckvorlage zu informieren.
In der Bauausschusssitzung wurde nichts über die genaue geänderte Nutzung, geschweige denn Pläne über das geänderte Bauvorhaben der Moschee besprochen. Lapidar wurde mitgeteilt, dass nunmehr keine Gastronomie und Läden mehr gebaut werden.
In einer ersten Aufstellung war von bis zu 1.200 Personen bei Maximal-Belegung die Rede.
Wie diese Flächen nun genutzt werden, kann nur geraten werden.
Kommen dann noch mehr Menschen in dieses Gebäude?
Insofern ist es nicht möglich, den Stellplatzschlüssel für dieses Objekt zu ermitteln.
Das ist jedoch der kasus knaxus des Vorhabens.
Die Stellplatzverordnung der Landesbauordnung gilt hier klar und wird derzeit weit verfehlt.
Nunmehr haben wir erfahren, dass das gegenüberliegende Gebäude mit Spielcasino erworben wurde.
Damit wird die Stellplatzfrage auf ein anderes Gebäude mit übertragen.
Wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen, sollte er für das gesamte Vorhaben gelten.
Wir sehen dies als Gesamtprojekt und eine deutliche Ausweitung des Vorhabens.
Einem Aufstellungsbeschluss zu einem unklaren Bauvorhaben können wir nicht zustimmen und beantragen, dies mit Zahlen, Daten, Fakten erneut im Bauausschuss zu beraten.
Deshalb bestehen wir weiterhin auf unseren Antrag, dass die Stadt Heilbronn sich um ein Ersatzgrundstück bemüht, um dieses Vorhaben mit gigantischen Menschenmengen realisieren zu können.


StR Alfred Dagenbach zu DS 106 – Kulturzentrum Weinsberger Straße

[Anrede]

Ich gebe auch zu Protokoll, mein Kollege Seher hat ja bereits Wortprotokoll beantragt.

Herr Heusinger: Matthäus 28, Verse 19 und 20*
Allein wegen geringfügigen Änderungen im Grundriß sind wir nicht so blauäugig, daß wir nun dem als Kulturzentrum bezeichneten Vorhaben blind zustimmen werden.
Erstmals bekannt wurde vor nunmehr zehn Jahren, daß die türkische Religionsbehörde DiTiB an der Weinsberger Straße in Heilbronn eine Moschee nach dem Vorbild der im Kölner Stadtteil Ehrenfeld heftig umstrittenen Zentralmoschee bauen möchte.
Von Anfang an protegiert die Heilbronner Stadtverwaltung die Moschee auch mit personeller Unterstützung durch städtische Mitarbeiter, allen voran schon spätestens 2018 der damalige Baubürgermeister Hajek, begleitet vom Leiter des Bauplanungsamtes, Herr Dr. Böhmer, Frau Keicher von der Stabsstelle Partizipation und Integration sowie dem früheren Chef des Heilbronner Hochbauamtes und Architekt Dirk Vogel.
Auf eine damalige Anfrage der Bürgerbewegung PRO Heilbronn erklärte die Stadtverwaltung, daß die städtischen Mitarbeiter im Rahmen ihres Dienstvertrages insoweit weiterhin in das Projekt eingebunden seien, in dem sie „das Projekt mit dem Vorhabenträger abstimmen und den erforderlichen Bebauungsplan erarbeiten“.
Ich habe diese „Begleitung“ schon damals kritisiert, als ich bei der Antisemitismus-Debatte im Gemeinderat darauf hingewiesen hatte, daß es nicht sein kann, „daß die von uns mehrfach angeregte Wiedererrichtung der zerstörten Heilbronner Synagoge von Seiten der Stadtverwaltung nur mit Ausflüchten bedacht wird, aber sie sich um den Bau einer Moschee der staatlichen türkischen Religionsbehörde DiTiB ereifert.“
Zu Recht wurde auch schon 2012 von den Bürgern kritisiert, daß ein derartiger Moscheebau nicht in das Heilbronner Orts- und Straßenbild passen würde.
Dies hätte einen provokativen Charakter und trage zur Errichtung einer integrationsfeindlichen Parallelgesellschaft bei.
Binnen kurzer Zeit hatte damals meine Bürgerbewegung PRO Heilbronn über 1.000 Unterschriften gegen dieses Vorhaben gesammelt.
Auch wenn inzwischen die Planung mit dem als provokant empfundenen Erscheinungsbild nach Kölner Vorbild nicht mehr zu vergleichen ist, so bleibt es dennoch Fakt, daß der Bauherr DiTiB keine Religionsgemeinschaft vergleichbar unseren Kirchen, sondern eine vom türkischen Staat unter ihrem Präsidenten Erdogan finanzierte staatliche Einrichtung ist, deren ursprüngliche Aufgabe die Überwachung der Trennung von Religion und Staat ist, aber nun zwar die Religionsfreiheit in Deutschland für ihr Wirken in Anspruch nimmt, während umgekehrt der türkische Staat als dessen Träger keinen Schutz von Christen in der Türkei gewährleistet.
Im Gegenteil: christliche Einrichtungen in der Türkei, wie – als eines von vielen Beispielen – das im Jahr 397 gegründete Kloster Mor Gabriel als eines der ältesten christlichen Klöster überhaupt, sind dort von Enteignungen bedroht und werden nicht genehmigt.
Außerdem hat sich die DiTiB bisher nicht von extremistischen Gruppen wie Salafisten oder Milli Görüs distanziert.
Sie ist selbst insbesondere unter den an der westlichen Wertegemeinschaft orientierten und integrationswilligen Türken heftig umstritten.
Laut dem Leiter des Deutschen Orient-Instituts in Hamburg, Udo Steinbach, wird die DiTiB sogar als „hochgradig unterwandert“ und der Unterschied zwischen DITIB und Milli Görüs als „kaum noch wahrnehmbar“ bezeichnet.
Die Islam-Beauftragte der SPD, Lale Akgün fordert eine kritischeren Distanz der deutschen Politik zum Islam-Verband DiTiB, den sie insbesondere als „frauenfeindlich“ und „reaktionär“ bezeichnet hat.
Sie wirft dem Verband zudem „Machtgelüste“ vor und fordert, es müsse genauer geprüft werden, welche Inhalte von DiTiB und der mit ihr eng verbundenen türkischen Behörde Diyanet verbreitet würden.
Nach unseren letzten Gesprächen mit den Verantwortlichen in Heilbronn und auch in der Mannheimer Yavuz-Sultan-Selim-Moschee mit Herrn Albogan können wir das nur bestätigen, denn auf Fragen nach den Rechten der Frauen im Islam beispielsweise mußten wir dazu sinngemäß die erleuchtende Antwort hören, daß der Islam die freiheitlichste Religion sei, denn Frauen hätten alle Rechte, die ihnen der Koran gewähre.
Taqiya läßt grüßen.
Am 26. April 2021 brachte die Stadtverwaltung mit der Drucksache 298/2020 das Vorhaben in den Gemeinderat, bei der bei 17 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens abgelehnt wurde.
Kritisiert wurde u.a. insbesondere die mangelhafte Verkehrsanbindung und durch hohe Besucherfrequenz entstehende Verkehrsprobleme – und daran wird sich auch durch die Zurücksetzung nichts ändern -, zu wenige eigene Parkplätze, mangelnde Freiräume, Anwohnerbelastungen, das Bauvolumen und die Nutzung sowie der nicht vorhandene Körperschaftsstatus des Vorhabenträgers, was u.a. die beabsichtigte städtebauliche Aufwertung konterkariert.
Erdogans Heilbronner DiTiB-Chef Altuntas beklagte ja bereits unmittelbar vor den Gemeinderatswahlen laut Heilbronner Stimme vom 27.4.2019, „dass CDU, FDP und FWV 2018 Bedenken gegen den von langer Hand entwickelten Moschee-Neubau äußerten, weil er angeblich als eine Art ‚Stadt in der Stadt‘ eine Parallelgesellschaft fördere und integrationshemmend sei“.
Er gab damit genau die Bedenken dieser Vertreter wieder, wie sie auch von Stadtrat Michael Seher (AfD) in der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 vorgetragen wurden und im Protokoll festgehalten sind.
Leider haben auch die Vorgänge des vergangenen Wochenendes, als per Lautsprecher die ganze Umgebung mit Muezzin-Rufen und anderem belästigt wurden, nichts anderes ergeben.
Man läßt ja großzügig gewähren und traut sich auch keine Strafzettel zu verteilen, wenn wie rund um den Industrieplatz nicht einmal mehr die Gehwege benutzt werden können.
Daß sich die türkische Religionsbehörde DITIB nach diesem 22:17-Beschluß der Gemeinderats-Mehrheit nun vor den Kopf gestoßen fühlt, ist nachvollziehbar, dürfte aber für sie auf Grund der sich keinesfalls nur um das Baurecht drehenden Argumente auch nicht überraschend sein.
Ich habe hier ja bereits unsere Erfahrungen im Umgang mit islamischen Vertretern zu Protokoll gegeben, die keinesfalls ihren Anspruch, alle türkische Einwohner der Stadt zu vertreten, erfüllen und dabei, wie andere auch, insbesondere auf die Geschichte der von Erdogan umgepolten türkischen Religionsbehörde DITIB hingewiesen, in deren Heilbronner Moschee auch hoch umstrittene Spiele mit Kindersoldaten vollzogen wurden, was die politische Ausrichtung dieser Einrichtung untermauert.
Versuche der erneuten Einbringung im Juni 2022 wurden wegen der voraussichtlichen Erfolglosigkeit wieder von der Tagesordnung genommen.
Daraufhin versuchte unser neuer Baubürgermeister Ringle, das Verfahren mit Änderungen wieder in Gang zu bringen.
Zunächst berief er dazu eine „Arbeitsgruppe Moschee“ mit je einem Vertreter der Fraktionen zu zwei Besprechungen ein.
Dort wurden die bekannten Argumente ausgetauscht und schließlich der Vorschlag einer Zurücksetzung des Baus insbesondere von Seiten der CDU favorisiert.
Die Vertreter von AfD, FWV und Linken hielten dabei noch an ihren bisherigen Positionen fest.
Jetzt soll ein Antrag beschlossen werden, der einen Rückbau mit vorgelagerter Zufahrt und den Wegfall von Gastronomie und Verkaufseinrichtungen vorsieht.
Nicht im Bebauungsplan enthalten oder erwähnt ist die rein rechtlich davon unabhängige Feststellung, daß das benachbarte Spielcasino inzwischen auch von der DiTiB erworben wurde.
Man muß aber schon recht blauäugig sein, wenn man suggerieren möchte, daß damit das Gesamtprojekt nicht noch mehr an Umfang zunehmen wird.
Es ist dadurch sogar zu befürchten, daß entgegen der rein in bürokratendeutsch gehaltenen Theorien sich in Praxis die Parkplatzprobleme noch mehr verschärfen werden.
Daher werden auch unsere Bedenken, wie sie mein Kollege Michael Seher bereits vorgetragen hat, erst recht nicht ausgeräumt und deshalb steht auch unser Antrag, daß die Stadt Heilbronn für dieses Kulturzentrum genannte Vorhaben ein adäquates Grundstück im Tausch an weniger problematischer Stelle anbieten soll.


StR Michael Seher wird mit einem Antrag auf Ende der Debatte von StRin Kugler-Wendt (SPD) eine Stellungnahme zu den Anwürfen gegen ihn verweigert.
Er verbittet sich daraufhin in einer persönlichen Stellungnahme zum Abstimmungsverhalten die gemachten Vorhaltungen.


* Für weniger Bibelfeste: es handelt sich bei Matthäus 28, Verse 19 und 20 um das von Jesus den Christen aufgetragene Missionsgebot: „Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

2 Responses to Euphorisch gelaunt Beschluß gefaßt

  1. Ich finde es als deutscher Christ eine Zumutung, mitten in einer protestantischen Großstadt eine staatliche Moschee zu bauen. Solange Erdogan an der Macht ist. Er versucht, das Kopftuch für Frauen durchzusetzen und christliche Kirchen werden geschlossen oder dem Verfall preisgegeben.

  2. Süddeutscher says:

    Keine Bedenken mehr ?
    „Die städtebaulichen Bedenken sind aus Sicht der CDU-Fraktion nunmehr beseitigt“ argumentiert diese laut „Heilbronner Stimme“ wohl im Gemeinderat in der neuerdings entfachten Debatte um einen Moschee-Neubau an diesem völlig indiskutablen, zentralen Standort in unserer Innenstadt.
    Mehr war hierzu von dieser Fraktion, welche dieses Vorhaben zwar am 26. April 2021 selbst noch wohl nur ausschließlich aus rein populistischen Gründen im Gemeinderat mit ablehnte, aber leider auch nicht zu erwarten.
    Das dort offensichtlich gänzlich nicht mehr vorhandene Interesse an der Gestaltung der weiteren Geschicke unserer Heimatstadt abseits des linksgrünen „Mainstreams“ zeichnete sich aber bereits ab, als es die CDU selbst in der Heimatstadt ihres Landesvorsitzenden nicht einmal fertigbrachte einen eigenen OB-Kandidaten für diese süddeutsche Großstadt aufzustellen.

Hinterlasse einen Kommentar